Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Maschinen, Kühl- und Schanktechnik, Anhängern, Kühlzelten, Veranstaltungsequipment sowie Gastronomieausstattung, insbesondere Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar und Zubehör, durch die GCS Gastro Service GmbH, Braaker Mühle 19, 22145 Braak.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn diese von der GCS Gastro Service GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

Angebote der GCS Gastro Service GmbH sind freibleibend. Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder tatsächliche Übergabe der Mietgegenstände zustande.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter oder an einen von ihm benannten Dritten und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.

Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis bis zur tatsächlichen Rückgabe. Die GCS Gastro Service GmbH ist berechtigt, für jeden begonnenen Tag der Überschreitung eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Tagesmietpreises zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die GCS Gastro Service GmbH ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Übergabe und Zustand der Mietgegenstände

Der Mieter bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen, funktionsfähigen und sauberen Zustand der Mietgegenstände.

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen wegen erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • die Mietgegenstände sachgemäß und sorgfältig zu behandeln,
  • sämtliche Bedienungs-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten,
  • die Mietgegenstände vor Beschädigung, Witterungseinflüssen, Diebstahl und Verlust zu schützen,
  • die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GCS Gastro Service GmbH vorzunehmen.

Veränderungen, Umbauten, Beklebungen, Beschriftungen oder sonstige Eingriffe an den Mietgegenständen sind unzulässig.

7. Maschinen, Kühl- und Schanktechnik

Der Betrieb von Maschinen und technischen Anlagen darf ausschließlich durch geeignete und eingewiesene Personen erfolgen.

Der Mieter stellt auf eigene Kosten die erforderlichen Strom-, Wasser- und sonstigen Versorgungsanschlüsse sowie deren ordnungsgemäßen Zustand sicher.

Für Schäden an Kühlgut oder Betriebsunterbrechungen infolge von Stromausfall, Bedienungsfehlern, ungeeigneten Aufstellbedingungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der GCS Gastro Service GmbH wird keine Haftung übernommen.

Der Mieter ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Mietgegenstände die Übereinstimmung der vorhandenen Strom-, Wasser- und sonstigen Versorgungsanschlüsse mit den technischen Anforderungen des jeweiligen Mietgegenstandes zu überprüfen.

Insbesondere darf ein für eine Netzspannung von 230 Volt ausgelegter Mietgegenstand keinesfalls an einen 400-Volt-Anschluss oder an sonstige ungeeignete Stromquellen angeschlossen werden.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Folgeschäden, Reparaturkosten, Austauschkosten, Transportkosten, Gutachterkosten sowie Mietausfälle, die durch eine fehlerhafte Stromversorgung, Überspannung, Unterspannung, fehlerhafte Elektroinstallation oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme entstehen.

Die GCS Gastro Service GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an eingelagerten Waren, Kühlgut, Veranstaltungsabläufen oder sonstigen Vermögensschäden, die infolge einer fehlerhaften Stromversorgung oder einer vom Mieter bereitgestellten mangelhaften Energieversorgung entstehen.

 

Die GCS Gastro Service GmbH ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Stromversorgung die Inbetriebnahme zu verweigern oder den Betrieb der Mietgegenstände unverzüglich einzustellen.

Die Kühlleistung der vermieteten Kühlanhänger, Kühlcontainer, Kühlzelte (Fridge Tent®) und sonstigen Kälteanlagen ist von den jeweiligen Umgebungsbedingungen abhängig.

Die angegebenen Solltemperaturen gelten ausschließlich bei bestimmungsgemäßer Nutzung, ausreichender Luftzirkulation, ordnungsgemäß geschlossenen Türen bzw. Zugängen und unter üblichen klimatischen Bedingungen.

Bei Außentemperaturen von über +32 °C, direkter Sonneneinstrahlung, unzureichender Belüftung, häufigem Öffnen der Kühlräume, übermäßiger Beladung oder sonstigen vom Mieter zu vertretenden Umständen übernimmt die GCS Gastro Service GmbH keine Gewähr für das Erreichen oder die Aufrechterhaltung bestimmter Innen- oder Produkttemperaturen.

Eine Haftung der GCS Gastro Service GmbH für hieraus resultierende Schäden, insbesondere an Kühlgut, Lebensmitteln, Getränken, Betriebsabläufen, Umsätzen oder sonstigen Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.



8. Anhänger und Fahrzeuge

Anhänger dürfen ausschließlich von Personen geführt werden, die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.

Der Mieter ist für die Einhaltung sämtlicher straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Er haftet insbesondere für Verkehrsverstöße, Überladungen, fehlerhafte Ladungssicherung sowie Schäden, die während der Mietdauer entstehen.

Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GCS Gastro Service GmbH.

9. Reinigung, Beschädigung und Verlust

Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Erforderliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungsarbeiten werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung haftet der Mieter auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes einschließlich etwaiger Nebenkosten.

Fehlmengen bei Geschirr, Gläsern, Besteck oder Zubehör werden gemäß der jeweils gültigen Verlust- und Schadenspreisliste der GCS Gastro Service GmbH berechnet.

10. Haftung

Die GCS Gastro Service GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die GCS Gastro Service GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Höhere Gewalt

Kann die GCS Gastro Service GmbH aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Unwetter, Streik, Verkehrsstörungen, Lieferengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ihre Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung auf www.gcs-gastroservice.de ist Bestandteil dieser Geschäftsbeziehung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

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